Dringlichkeitsantrag auf Kauf bzw. Einbau von Luftfilteranlagen in der Grundschule

Folgenden Antrag hat unsere Gemeinderätin Gerlinde Kraus auf Grund der nach wie vor angespannten Lage der Corona-Pandemie eingereicht.

Kreis- und Gemeinderätin Gerlinde Kraus

Sehr geehrter Bürgermeister Herr Bernd Ruppert,

Hiermit beantragt die SPD Hausen den Kauf von Luftfilteranlagen für die Klassenräume der Grundschule Hausen. Die bisher angedachte Anbringung von Abluftanlagen nach dem Prinzip des Max-Plank-Instituts (MPI) ist nur begrenzt anwendbar:

Zitat: „Die Anlagen sind nur bedingt energieeffizient, weil durchgängig ein Fenster auf Kipp stehen muss. Das MPI weist darauf hin, dass es sich lediglich um eine behelfsmäßige Lösung handele, solange professionelle Lüftungssysteme nicht überall zur Verfügung stehen.“

Da Corona uns noch länger beschäftigen wird und die Kinder und Lehrer geschützt werden sollten, ist der Kauf von Luftfilteranlagen eigentlich unumgänglich.

Die bayrische Staatsregierung hat zudem ein Förderprogramm für Luftfilteranlagen herausgegeben. Aktuell hierzu:

Die Staatsregierung hat am 22.12.2020 eine Ergänzung der Förderung um eine zweite Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

  • Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.
  • Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
  • Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt auch für die zweite Tranche der 01.10.2020, um Schulaufwandsträger, die seither bereits Geräte für lüftbare Räume beschafft haben, nicht zu benachteiligen.
  • Für die zweite Tranche werden die aus der ersten Antragsrunde verbleibenden Mittel bereitgestellt.
  • Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei den Regierungen, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Anträge können längstens bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Schulaufwandträger, also in der Regel die Gemeinde oder der Landkreis, in dem die Schule liegt, oder private Schulträger.

Mit freundlichen Grüßen

Gerlinde Kraus

Als Vorstandschaft des Ortsvereins bedanken wir uns bei unseren aktiven Mitgliedern, die an der Ausarbeitung des Antrags beteiligt waren.

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