Nahwärme Netz Hausen

Dringlichkeitsantrag zur Nahwärme in Hausen

Zur Klärung der offenen Fragen zur Nahwärme in Hausen hat der Fraktionsvorsitzende der UWG, Roland Garçon, im Namen der UWG-Fraktion und unserer SPD-Gemeinderätin Gerlinde Kraus folgenden Dringlichkeitsantrag eingereicht:

Dringlichkeitsantrag

Geschäftsantrag zur Einberufung einer gesonderten Gemeinderatsitzung für die Sachstandsklärung „Nahwärme“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernd Ruppert,

gem. §21 (1) Satz 1 unserer GO stellt die UWG den Antrag zur Einberufung einer gesonderten Gemeinderatssitzung zur Beantwortung etlicher unbeantworteter Fragen zum weiteren Vorgehen beim Vorhaben des Nahwärmenetzausbaus in Hausen.

Infobox:

Nach Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hausen ist eine Gemeinderatssitzung durch den ersten Bürgermeister einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes beantragt.

Erneut wurden in der Gemeinderatsitzung vom 10.01.2022 etliche Fragen von Gemeinderatsmitgliedern fraktionsübergreifend zum Stand und zum weiteren Vorgehen bei der Realisierung des Nahwärmenetzes nicht beantwortet.

Dieser unbefriedigende Zustand dauert seit nunmehr als einem Jahr an.
Es sei daran erinnert, dass z.B. in der GR-Sitzung vom 12.04.2021 hinsichtlich Umsetzungsbegleitung auf das von der Gemeinde Hausen im Jahr 2020 angefragte Angebot bei Prof. Dr. Brautsch überhaupt nicht eingegangen wurde.

Es wurde nur lapidar erklärt (s. NS vom 12.04.2021)

Die Planungen der Nahwärmeversorgung wurden mittlerweile durch die unumgängliche Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiter vorangetrieben, bekanntlich werde jedoch die Frage der Wirtschaftlichkeit entscheidenden Einfluss auf Details hinsichtlich einer Einbeziehung einzelner Grundstücke haben. Vor Abschluss dieser umfangreichen Ermittlungen könne vernünftigerweise noch keine Akquise künftige Anschlussnehmer eingeleitet werden.“

Der Gemeinderat kennt weder die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, noch wurden die den Vorverträgen zugrunde gelegten Kalkulationen zu den Anschlusspauschalen, Arbeitspreis, soowie Preisgleitanpassungsformeln offengelegt.

Hinsichtlich der Beteiligungsstruktur an der Betreibergesellschaft „Nahwärme Hausen GmbH“ hat der Gemeinderat über mögliche Beteiligungen weder abgestimmt noch sind ihm mögliche Personen bekannt die gegef. Im Sinne der Gemeinde die gemeindlichen Interessen in dieser Betreibergesellschaft vertreten sollen, bekannt.

Seit der Beauftragung des Ing.büros energievision sind zwischenzeitlich mehrere Jahre vergangen. Die Bürger haben zu den abgegebenen Erhebungen in 2018, 2019 nie eine Rückmeldung erfahren.
Die Dringlichkeit ist aus folgenden Gründen geboten:

  1. Den Bürgern wurde öffentlich kommuniziert, dass die Vorverträge bis spätestens 30.11.2021 unterschrieben vorliegen müssen um zeitnah die nächsten Schritte einzuleiten. Auf Nachfrage wurde ein der Gemeinderatsitzung vom 06.12.2021 einer möglichen Verlängerung dieser Frist vom Bürgermeister eine abschlägige Antwort erteilt. Was heißt das konkret?
  2. Im Amtsblatt Nr. 4/22 vom 28.01.2022 werden Interessierte erneut vom Bürgermeister aufgerufen durch Abgabe ihres Vorvertrages die derzeit gültigen Konditionen zu sichern. Wie lange?
  3. Der Trassenverlauf wurde geändert, mögliche Zeit- und Kostenrisiken, die auch die Gemeinde als Beteiligter der Betreibergesellschaft betreffen, sind nicht bekannt.

Es sei darauf hingewiesen, dass in der öffentlichen Veranstaltung zur Nahwärme am 14.10.2021 auf Nachfrage eines Bürgers in der Lohe mitgeteilt wurde, dass sich am grundsätzlichen Trassenverlauf nichts ändern wird. Wie weit ist diese jetzt im Amtsblatt sichtbare Trasse weiteren Veränderungen unterworfen? Wer legt das fest und nach welchen Grundsätzen geschieht das?

In der Gleichen Ausgabe wird darauf hingewiesen, dass ein im Herbst 2021 angekündigtes Förderprogramm auf Bundesebene noch nicht auf den Weg gebracht wurde. Damit können Investitionsentscheidungen für das Nahwärmenetz nicht getroffen werden. Ein Zeithorizont dieses „Wartens“ wurde nicht gegeben. Aus dem Grund ist im Gemeinderat zu entscheiden, ob im schlimmsten Fall überhaupt an diesem Vorhaben festgehalten werden soll.

Des Weiteren ist es notwendig den genauen Wortlaut des am 07.12.2020 getroffenen nicht öffentlichen Beschlusses zur Mandatierung des Bürgermeisters zu kennen. Aus dem Grund muss hier zwingend Akteneinsicht genommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Wortlaut synchron mit dem Wortlaut des in der Niederschrift vom 18.01.2021 unter TOP 03 festgehaltenen Wortlaut ist:

s. Link zur Quelle: https://hausen.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/1790/-/Oeffentliche_Bekanntgabe_der_in_der_nichtoeffentlichen_Sitzung_gefassten_Beschluesse.html wie folgt

Nahwärme:
Der Gemeinderat hat seit 22.07.2020 als Standort für die Nahwärme ein Grundstück in den Flächennutzungsplan mit extra Steckbrief ausgewiesen. Nachdem die anderen Überlegungen aus vielerlei Hinsicht vorerst verworfen wurde hat der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

  1. Für die Umsetzung der Nahwärme in Hausen wird für die Akquisition eine Gesellschaft „GbR“ gegründet. Der Bürgermeister wird zur Gründung ermächtigt.

Der Antrag wird vollumfänglich auch von der SPD Gemeinderätin Gerlinde Kraus mitgetragen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Garçon,
Fraktionsvorsitzender UWG Hausen

Antragsunterstützer
– Martin Heilmann
– Herbert Kemeth
– Thomas Schmitt
– Maximilian Schmitt
– SPD Gerlinde Kraus