Festivalförderfonds geht in die zweite Runde

Auch mit der zweiten Runde des Förderprogramms „Festivalförderfonds“ will der Bund weiter innovative Musikfestivals unterstützen, die genre- und spartenübergreifend ausgerichtet sind. 

Besonders im Fokus stehen dabei kleinere und mittlere Festivals mit einer Besucherzahl von maximal 15.000 im ländlichen bzw. im nicht-urbanen Raum (Landkreise und Kleinstädte mit bis zu 100.000 Einwohnern). 

„Festivals bieten für Künstlerinnen und Künstlern eine wichtige Plattform der musikalischen Präsentation und einen unmittelbaren Kontakt zum Publikum. In ihnen stecken sowohl künstlerische als auch wirtschaftliche Potentiale, die sie nicht zuletzt auch für Veranstalter zu einem unentbehrlichen Bestandteil der Musikszene machen“, betont der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz, der auf die Neuauflage der Förderung aufmerksam macht. 

Festivals nehmen in unserer Gesellschaft außerdem eine wichtige sozio-kulturelle Funktion ein. Gerade in ländlichen Räumen sind Festivals inspirierende Orte außerhalb des Alltags und identitätsstiftende kulturelle Ankerpunkte der Demokratie. Auch Festivals aus dem urbanen Raum können in dieser Ausführung des Festivalförderfonds einen Antrag stellen, sofern sie sich durch besondere qualitative Schwerpunkte auszeichnen.

Antragsfrist ist Montag, der 04. November 2024. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sind hier zu finden:https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/programmbeschreibung-festivalfoerderfonds-2/

Andres Schwarz freut sich über die Neuauflage des Festivalförderfonds: „Festivals sind als kulturelles Angebot in der Region von großer gesellschaftlicher Bedeutung und somit im Bereich der kulturellen Bildung wie der künstlerischen Nachwuchsarbeit enorm wichtig. Hoffentlich werden durch das Programm auch die Länder und Kommunen ermutigt, ihre Förderung in diesem Bereich auszubauen und ebenfalls neue Projekte anzustoßen.“

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