Neuauflage der Überbrückungshilfe für Studierende

Aufgrund der Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage seit dem 20. November und – auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion – bis zum Ende des Wintersemesters 20/21 wieder eingesetzt. Trotz absehbarer zweiter Infektionswelle hatte das Ministerium die Überbrückungshilfe im Oktober zunächst ausgesetzt.

Mit dem Programm soll Studierenden geholfen werden, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung der Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wegfallen. Die Umsetzung erfolgt wieder durch die örtlichen Studentenwerke an den Hochschulen. Die Beantragung ist online möglich unter:

www.überbrückungshilfe-studierende.de

Für die erste Überbrückungshilfe (Juni bis September 2020) hat das Bundesfinanzministerium auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion dem Bundesbildungsministerium 100 Mio. Euro für die Auflage eines entsprechenden Fonds zur Verfügung gestellt. Nur so konnten nichtrückzahlbare Hilfen für die Studierenden ermöglicht werden. Sie existieren neben dem von Bundesministerin Karliczek zunächst bis März 2021, nun bis Ende 2021 zinsfrei gestellten Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In den Haushaltsberatungen für 2021 wurden jetzt 145 Mio. Euro vom Deutschen Bundestag für die Neuauflage des Nothilfefonds bereitgestellt.

Auf Drängen der SPD-Fraktion gab es gegenüber der ersten Überbrückungshilfe Verbesserungen, die die Antragsstellung erleichtern:

  • Die pandemiebedingte Notlage kann nun auch durch eine Selbsterklärung erbracht werden, wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können.
  • Es müssen nur noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden, nicht mehr die Kontoauszüge seit Februar.

Bedauerlich ist jedoch, dass die Hilfe noch immer keine Wohnkosten berücksichtigt. Außerdem werden diejenigen Studierenden, deren Notlage nicht pandemiebedingt ist, weiterhin von Ministerin Karliczek im Stich gelassen. Sie haben nur die Möglichkeit, den KfW-Studienkredit zu beantragen und sich für die Zukunft zu verschulden. Andere Hilfen stehen ihnen nicht zur Verfügung.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die Ministerin einmal mehr die Chance verpasst hat, einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern, der auch in zukünftigen Krisensituationen für Sicherheit bei den Studierenden sorgen könnte. So aber hangelt man sich von Überbrückungshilfe zu Überbrückungshilfe und die Studieren-den müssen von Monat zu Monat bangen, ob sie ihre Miete noch zahlen können.